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Medienkompetenz-Tandems Newsletter im September 2022
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
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wie wir bereits im Juli angekündigt haben, hat sich der Name der MiB-Tutoren verändert. Ab dem Schuljahr 2022/23 ist die offizielle Bezeichnung für die beiden Lehrkräfte, die sich an der bayerischen Realschule besonders um das Thema Digitalität in der Schule kümmern soll, in Medienkompetenz-Tandem geändert worden.
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Was sich genau hinter der Namensänderung verbirgt, werden wir bei unseren nächsten gemeinsamen RLFB am 06.10.2022 an der Universität Bayreuth erläutern. Zu diesem Treffen werden im Übrigen auch alle Systembetreuer:innen unserer oberfränkischen Realschulen eingeladen. Die offizielle Einladung wird wieder über die Nachrichten der MB-Dienststelle an die Schulen geschickt werden.
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Des weiteren möchten wir Euch bitten, die Augen und Ohren ein wenig aufzuhalten, da es durchaus sein könnte, dass (so wie im September 2021) ein umfangreiches KMS zur Digitalen Bildung versandt werden könnte.
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Ansonsten wünschen wir Euch allen noch erholsame Tage und dann einen guten und geordneten Start ins neue Schuljahr 2022/23.
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Über diesen speziellen Namen muss man einfach stolpern. Dahinter steckt eine Seite der Bundeszentrale für politische Bildung, die es zur Aufgabe hat politische Zusammenhänge kindgerecht zu erklären und die Neugierde für Politik im Allgemeinen zu wecken.
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Aufgeteilt ist die Seite dabei in drei große Kategorien: Comic und Spiele, Wissen sowie Bücher und Filme. Es finden sich aber auch Anlaufstellen für Hilfs- und Beratungsangebote auf den Unterseiten.
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Auch wenn das Design der Seite, sowie der Ton in der Leseransprache zunächst eher so klingt, als wäre die Seite für Kinder jüngeren Alters geeignet, ist es dennoch so, dass die Inhalte auch für ältere Kinder und sogar Teenager geeignet sind. Es findet sich beispielsweise eine interaktive Entdeckungstour durch Berlin, die wunderbar bei der Studienfahrt mit Abschlussklassen eingesetzt werden kann. Die Tour führt vom Regierungsviertel bis zum Checkpoint Charlie und ist in 17 Stationen eingeteilt. Auch Anschlussangebote werden mit vorgestellt. Tourinfo und Stadtplan werden weiterhin als PDF dargeboten, sodass man alle Infos theoretisch auch analog nutzen kann. Angereichert ist die Tour mit Kontakdaten der Sehenswürdigkeiten, aber auch mit Quizfragen zum Verständnis.
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Für Lehrkräfte findet sich auf der Internetseite ein Newsletter, Materialien für Unterrichtsstunden, Themenhefte und sogar ganze Arbeitshefte. Ein Besuch lohnt sich also allemal.
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Und warum nennt sich das jetzt HANISAULAND? Ganz einfach: die Charaktere, welche durch die Inhalte führen sind ein HAse, ein NIlpferd und eine WildSAU, welche gemeinsam ein Land gründen.
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Es stehen immer mehr Onlineplattformen zur Verfügung, die schnell und unkompliziert im Unterricht eingesetzt werden können, um dort Material, Arbeitsaufträge, Projektarbeit oder interaktive Aufgaben mit Schulklassen zu bearbeiten. Doch gerade die Mathematik- und Chemielehrkräfte stoßen hier immer wieder auf eine große Hürde: Wie können mathematische Formeln und Rechnungen vernünftig dargestellt werden. Falles es einen Formeleditor gibt, ist der meistens nicht allzu leicht zu bedienen und die meisten Onlineangebote verwenden Latex, das in der Handhabung eher an eine Programmiersprache erinnert und nicht intuitiv verwenden werden kann.
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Die hier vorgestellte Website "Math" ist noch sehr neu und verfügt über einen Konverter, der Handschrift erkennt und sofort in die beiden Versionen für LaTeX (das z.B. auch in mebis verwendet werden kann) und MathML überträgt. Außerdem wird auch ein Graph inklusive Koordinatensystem erstellt.
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Um die so erstellte Formel in mebis einfügen zu können, muss sie nur noch mit $$ am Anfang und Ende der Formel versehen werden.
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Am Mittwoch, 22.06. hat der bayerische Landtag eine Novelle des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) beschlossen in dem es Neuregelungen zur Handynutzung an Schulen neu regelt. Bisher war die Handynutzung an bayerischen Schulen grundsätzlich verboten, außer wenn in Ausnahmefällen ein Lehrer ausdrücklich zustimmt, beispielsweise beim Modell BYOD- Bring Your Own Device. Darüber hinaus hat der Schulversuch "Private Handynutzung an Schulen", welcher ab den Jahren 2018/19 durchgeführt wurde, wichtige Erkenntnisse und Modelle zur Umsetzung hervorgebracht.
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Kultusminister Piazolo erläuterte die die Änderungen wie folgt: "Wir stellen damit die Regelung der privaten Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten auf ein zukunftsfestes und zeitgemäßes Fundament: Die Schulen können künftig selbst im engen Dialog mit der Schulgemeinschaft vor Ort entscheiden, wie sie die private Nutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts ausgestalten und damit auf die konkrete pädagogische Situation vor Ort eingehen".
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Konkret bedeutet dies für Schulen, das ab dem kommenden Jahr jede Schulgemeinschaft selbst entscheiden kann, wie mit Handys und anderen privaten digitalen Geräten vor Ort umgegangen wird. Unberührt von dieser Neuerung bleiben jedoch Grundschulen und Grundschulstufen an Förderschulen. Lediglich Einzelfallentscheidungen bleiben hier möglich. Aktuelle Informationen rund um das Thema bietet das Infoportal auf mebis.
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Was lange erwartet wurde ist mit dem KMBek vom 14 Juli nun endlich zur Verfügung gestellt worden. Die seit 2012 nicht mehr veränderte Grundlage Grundlage für Nutzungsordnungen ist somit aktualisiert und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht worden. Mit der zunehmenden Zahl an vorhandenen Geräten, die auch in absehbarer Zukunft immer mehr werden wird, ist dies auch dringend nötig gewesen. Spannend ist hierbei, dass sowohl der Unterricht in Präsenz, als auch in Distanz hierbei mit Erwähnung gefunden hat.
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Geregelt werden nunmehr die grundlegende Verantwortung im Umgang mit Medien bei der Nutzung schulischer Infrastruktur. Auch für die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur für private Zwecke finden sich mehrere Passagen, die wiederum die Grundlage für die private Handynutzung durch Lehrpersonal wie auch durch die Schülerschaft darlegen.
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Auch für Geräte, welche dem Schuleigentum angehören, jedoch zu Hause genutzt werden sollen ist Rechnung getragen. Einige Aspekte für Euren Alltag haben wir hier stichpunktartig zusammengefasst.
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Häufig wurden wir bereits nach Haftungsfragen bei Lehrerdienstgeräten gefragt. In der Bekanntmachung findet sich hierfür unter dem Punkt 2.8 bei Satz 2 folgender Passus:
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Bei mobilen Endgeräten, die Lehrkräften und sonstigem an der Schule tätigem Personal von der Schule zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich um Lehr- und Arbeitsmittel, die in der Regel zum Schulvermögen gehören. Dies gilt allgemein und unabhängig davon, ob die mobilen Endgeräte in der Schule oder außerhalb eingesetzt werden. Im Falle eines Schadenseintritts kommt eine Ersatzpflicht der Lehrkraft bzw. des sonstigen an der Schule tätigen Personals nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation regelmäßig nur dann in Betracht, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt (vgl. § 48 Satz 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) bzw. § 3 Abs. 7 TV-L). Ein unmittelbarer Amtshaftungsanspruch des geschädigten Schulaufwandsträgers gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG gegen den Freistaat Bayern besteht mangels Drittbezogenheit der Amtspflicht nicht. 6Eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Vereinbarung einer Haftung oder Schadensersatzpauschalierung ist regelmäßig unzulässig bzw. nach Maßgabe des § 134 BGB nichtig.
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Das Abhalten von Konferenzen oder auch Versammlung verschiedenster Gremien der Schulfamilie ist zulässig, wenn die Voraussetzungen der BaySchO entsprechend eingehalten werden. Dies sind beispielsweise der Einsatz eines Warteraums, personalisierte Einwahllinks etc. All dies lässt sich mit dem Tool Visavid gewährleisten.
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Bereitgestellte Vorlagen und Checklisten, basierend auf den Vorgaben der nunmehr geltenden KmBek.
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Stop! Nicht weiterscrollen, denn Lesen lohnt sich, auch für Menschen ohne Affinität zu Bayerns großartiger Lernplattform.
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Moodle als Open Source Learning Management System bildet das Herz unserer Lernplattform. Das aktuelle Update auf Moodle 4 war ein so genanntes Major Update. Hierbei ist die Benutzeroberfläche wesentlich zeitgemäßer in seinem Design aber auch im Handling geworden. Die Registerkartennavigation ermöglicht es für Lernende Ablenkungen zu reduzieren um sich auf die Kursinhalte zu konzentrieren. Eine neue Seitennaviation ermöglicht es schneller den Überblick zu finden, wo man sich aktuell befindet. Auch das Hinzufügen und Abändern von Kursinhalten ist wesentlich einfacher geworden.
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Dass mebis ein Teil der BayernCloud Schule ist, ist natürlich kein Geheimnis. Erfreulich ist jedoch, dass sich die Dienste jetzt auch optisch angleichen.
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Mit Beginn des neuen Schuljahres werden weitere Änderungen peu á peu implementiert werden, die mit einer Umstellung der Nutzungsgewohnheiten einhergehen werden.
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